Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Ab 2015 müssen die vom Bundesministerium der Finanzen am 14.11.15 veröffentlichten GoBD von allen Unternehmen berücksichtigt werden. Hierin werden die Anforderungen im Vergleich zu den bestehenden GoBS deutlich konkretisiert. Nachfolgend einige Auszüge der Änderungen: Weiterlesen

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